Fr. Juan David Noguera López

Generalprokurator

Biography

P. Juan David wurde am 1. Mai 1965 in Masaya (Nicaragua) geboren und gehört der Provinz Zentralamerika an. Er hat m 8. Februar 1986 die zeitliche und am 5. Januar 1990 die feierliche Profess abgelegt. Die Priesterweihe empfing er am 6. Juni 1990.

Nach dem Studium der Philosophie und Theologie in Guatemala (1990-1994), hat er das Lizentiat und das Doktorat in Kirchenrecht (utroque iure) an der päpstlichen Lateranuniversität in Rom erworben (1992-1998).

Er war Richter (1998-2002) und Gerichtsvikar (2003-2022) am kirchlichen Gericht in Guatemala. P. Juan David war Assistent der Föderation der Unbeschuhten Karmelitinnen in Zentralamerika (2011-2022) und Kirchenrechtsprofessor am Teologato Salesiano – Universidad Mesoamericana (1998-2010) sowie am Seminar in Guatemala (1998-2011). Außerdem hatte er auch das Amt des Rektors der Kirche zur Hl. Teresa in Guatemala (2008-2014) und das des Provinrates (2011-2014) inne.

 

 

 

Activity

Die Definition des Amtes des Generalprokurators und seine Kompetenzen sind in den Nummern 189 und 190 der Konstitutionen beschrieben.

In Nr. 189 heißt es, dass die vom Definitorium zu wählenden Höheren Amtsträger in der Generalkurie der Generalprokurator, der Generalsekretär und der Generalökonom sind.

In Nr. 190 heißt es, dass es Kompetenz des Generalprokurators ist, in Absprache mit dem Ordensgeneral und dem Definitorium je nach Sachlage die Angelegenheiten des Ordens vor dem Hl. Stuhl zu betreiben.

Er ist der amtliche Vertreter des Ordens vor dem Vatikan und muss in Kontakt mit den verschiedenen Dikasterien und Kongregationen der römischen Kurie die verschiedenen Fälle und Angelegenheiten lösen, die eine Intervention des Apostolischen Stuhles verlangen.

Zur Unterstützung der Provinzen und der Klöster der Schwestern, die das wünschen, hat das Büro des Generalprokurators einen Leitfaden für die Verwaltungsvorgänge in den verschiedenen Fällen erarbeitet und allen zur Verfügung gestellt. Darin werden die einzelnen Schritte und die Dokumente beschrieben, die nach den Konstitutionen des Ordens und dem Kirchenrecht für die Lösung jedes Falles eingereicht und nach Rom gesandt werden müssen.

Der Generalprokurator ist bereit, bei der Lösung der rechtlichen Fällen und der zu folgenden Praxis mit Rat und Tat zu helfen.