Am 6. Oktober 2025 veröffentlichte die Apostolische Pönitentiarie ein Dekret, das einen vollkommenen Ablass anlässlich der Sanjuanistischen Hundertjahrfeiern gewährt, die vom 14. Dezember 2025 bis zum 27. Dezember 2026 gefeiert werden und bei denen der dritte Jahrestag der Heiligsprechung und der erste Jahrestag des kirchlichen Doktorats des Heiligen Johannes vom Kreuz begangen werden.
Das Dekret legt fest, dass die Gläubigen unter den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion und Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters) den Ablass erhalten können, wenn sie im Geist der Buße und Andacht an den Jubiläumsfeierlichkeiten teilnehmen oder eine Pilgerreise zu den dafür bestimmten Kirchen unternehmen.
Das Dekret erwähnt insbesondere die Kirche San Juan de la Cruz der Unbeschuhten Karmeliten in Segovia, wo sein Leichnam ruht, als Hauptort des Jubiläums, sowie die mit dem Jubiläum verbundenen Kirchen in den Diözesen Ávila, Segovia und Jaén.
Ebenso wird die Möglichkeit, den Ablass zu erlangen, auf ältere, kranke oder behinderte Menschen ausgedehnt, sofern sie sich von ihrem Wohnort aus geistig mit den Jubiläumsfeierlichkeiten verbinden, indem sie ihre Gebete, Leiden oder Opfer dem barmherzigen Gott darbringen, mit aufrichtiger Reue und dem Wunsch, die festgelegten Bedingungen zu erfüllen, sobald es ihnen möglich ist.
Die Pönitentiarie fordert die Priester außerdem auf, während des Jubiläumsjahres die Feier des Sakraments der Versöhnung zu fördern, damit die Gläubigen diese Zeit der Gnade mit voller innerer Bereitschaft erleben können.
Das Dekret erkennt somit offiziell das Sanjuanistische Jubiläumsjahr als eine Zeit der spirituellen Erneuerung an, in der die Kirche die Gläubigen einlädt, das mystische und theologische Erbe des Heiligen Johannes vom Kreuz unter dem Motto „Die Hoffnung erhält so viel, wie sie hofft” wiederzuentdecken.

